Zulassung und Versicherung.
Zulassung und Versicherung.
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge sind zulassungsfrei
Gemäß Beschluss des Bundesrates vom 18.09.2020 wurden der Gesetzestext entsprechend klargestellt. (Bundesgesetzblatt 2021 Teil 1 Nr. 38 vom 02. Juli 2021). Trotzdem ist es möglich das Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle freiwillig zuzulassen. Trotz der Zulassung ist bei einem L6eB Fahrzeuge kein TÜV notwendig. Auch die KFZ-Steuer entfällt.
Versicherungsschutz mit Versicherungskennzeichen
Am bequemsten lässt sich das Fahrzeug über ein Versicherungskennzeichen versichern. Kein bürokratischer Aufwand, Schild bei einer Versicherung besorgen, anbringen und losfahren. Es gibt zahlreiche Anbieter.
Bei unserem Partner der Agentur Jung & Sciasci erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz mit der Aixam Vollkasko Versicherung


Versicherungsschutz mit freiwilliger Zulassung
Die Versicherung in Verbindung mit einer freiwilligen Zulassung kann einige Vorteile bringen:
Nachteile: Papiere müssen erstellt werden, Fahrgestellnummer muss vom TÜV kontrolliert werden, ältere Fahrzeuge (vor 2025 produziert), die noch nicht zugelassen waren, benötigen eine Ausnahmegenehmigung, die man nur für einen begrenzten Zeitraum von zwei Jahren ab Auslauf der Serie erhalten kann. Ist ein Fahrzeug einmal zugelassen worden, muss es auch in Zukunft, z.B. bei Halterwechsel, wieder zugelassen werden. Ein Wechsel zurück in die Zulassungsfreiheit kann nur wieder über eine Zulassungsstelle veranlasst werden.















