Erklärung zur Barrierefreiheit.
Geltende Anforderungen
Leichtmobile GmbH & Co. KG ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://aixam.de und wurde am 15.06.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Aixam.de ist die offizielle Internetpräsenz der Leichtmobile GmbH & Co. KG. Die Webseite bietet umfassende Informationen zu den Leichtkraftfahrzeugen von AIXAM, darunter verschiedene Modellreihen, technische Daten, Ausstattungsvarianten und Zubehör. Darüber hinaus finden Nutzerinnen und Nutzer auf aixam.de einen Händlerfinder, Informationen zu Probefahrten, Finanzierungsmöglichkeiten sowie aktuelle Angebote und Neuigkeiten rund um die Marke AIXAM. Die Webseite richtet sich an Privatpersonen, Gewerbetreibende und Händler, die sich für Leichtkraftfahrzeuge interessieren oder bereits ein solches Fahrzeug besitzen. Ziel ist es, Interessierten einen einfachen Zugang zu Produktinformationen, Serviceleistungen und Kontaktmöglichkeiten zu bieten. Die Inhalte und Funktionen von aixam.de stehen rund um die Uhr zur Verfügung und können mit verschiedenen internetfähigen Endgeräten (z. B. Computer, Tablet, Smartphone) genutzt werden.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
- Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
- Verständliche Sprache: Die Website nutzt eine klare und einfache Sprache, kurze Sätze sowie verständliche Ausdrücke.
- Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
- Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
- Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Felina Walther
Tullastraße 6
79341, Kenzingen
info@aixam.de
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht.
Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen.
Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden.
Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.




