FAQ – Alle Antworten auf einen Blick.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um AIXAM, unsere Fahrzeuge und Services. Egal, ob es um Garantie, Wartung, Elektromobilität oder technische Details geht – wir beantworten die häufigsten Fragen übersichtlich und verständlich. Falls Sie dennoch etwas nicht finden, steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung. Ihr AIXAM-Partner hilft Ihnen weiter!
Allgemeines
Führerschein
Elektrofahrzeuge
Absolut! Durch regeneratives Bremsen ist es möglich, die Reichweite der Batterie während der Brems- und Verzögerungsphasen zurückzugewinnen. Mit einer durchschnittlich erreichten Reichweite* von bis zu 130 km reicht es problemlos aus, Ihre alltäglichen Fahrten zu unternehmen, ohne sich um das Aufladen sorgen zu müssen.
Um alles über die elektrische Leichtkraftfahrzeug-Palette von Aixam zu erfahren: https://aixam.de/fahrzeuge/eaixam/
Um mehr über die elektrischen Leichtkraftfahrzeuge zu erfahren: https://aixam.de/fahrzeuge/eaixam
*Viele Faktoren können diesen Wert negativ beeinflussen.
Diese Haushaltssteckdosen sind in allen Haushalten, aber auch an vielen öffentlichen Ladestationen zu finden. Es ist auch möglich, Adapter vom Typ 2 und Typ 3 zu verwenden, die als Zubehör bei Ihrem Aixam-Händler erhältlich sind.
Zum Bezahlen der Elektroautoaufladung gibt es verschiedene Zahlungsmethoden, die je nach Marke der Ladestation unterschiedlich sind:
• Mit einem Badge, der für eine bestimmte Marke reserviert ist und ausschließlich an Ladestationen ihres Netzwerks verwendet werden kann.
• Mit einer Karte, die Zugang zu verschiedenen Ladestationsnetzwerken ermöglicht.
• Per Bezahlung nach der Ladeeinheit, ohne dass ein Abonnement erforderlich ist.
Fahren
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Manipulation zur Leistungssteigerung (z. B. Erhöhung der Geschwindigkeit oder Motorleistung) erhebliche rechtliche Konsequenzen hat, darunter der Verlust des Versicherungsschutzes, eine mögliche Einstufung als Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 6 PflVG, § 21 StVG), sowie zusätzliche Strafen bei Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB).
SICHERHEIT
Unsere Fahrzeuge werden bereits seit über 40 Jahren vom Hersteller entwickelt und gebaut. Die Fahrzeuge werden regelmäßig geprüft und auf Herz und Nieren getestet. So sicher wie unser Aixam ist (fast) kein anderes Leichtkraftfahrzeug.